Um die Standpunkte der DGPsB zu vertreten, veröffentlichen wir Stellungsnahmen zu Gerichtsentscheidungen.
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LSG Niedersachsen-Bremen (AZ L 2 R 235/21) hat am 07.09.2022
Das LSG Niedersachsen-Bremen (AZ L 2 R 235/21) hat am 07.09.2022 in zweiter Instanz Leitsätze für den Umgang mit einem Inventar zur Erfassung negativer Antwortverzerrungen bei körperlichen Beschwerden festgelegt. Die DGPsB nimmt zu dieser rechtlichen Bewertung nachfolgend detailliert Stellung.
In einem Urteil vom 27.10.2022 urteilte das Bundessozialgericht (BSG), dass die Entscheidung über die Anwesenheit einer Vertrauensperson während der Begutachtung durch den Sachverständigen im Streitfall dem Gericht obliegt [Link]. Die DGPsB nimmt zu dieser rechtlichen Bewertung nachfolgend detailliert Stellung.