Um die Standpunkte der DGPsB zu vertreten, veröffentlichen wir Stellungsnahmen zu gutachterlich relevanten Themengebieten. Hierzu zählen z.B. Gerichtsentscheidungen sowie politische Forderungen.
Deutsche Gesellschaft für psychologische Begutachtung, DGPsB, Psychologie, Medizin, Recht, Rechtlich, Sachverständige, psychologisch, Einzelfall, psychometrisch, Beschwerdenvalidierung, Gesellschaft, Gericht, Rechtspsychologie, Familienrecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Berufsunfähigkeit, Rentenversicherung, Behinderung, Kinder und Jugendliche, Gutachten, Gutachter, Gutachtertätigkeit, Wissenschaftlich, Richtlinien, Einzelfallbegutachtung, Leitlinie, Taxonomie
Wir beziehen Stellung zu Gerichtsurteilen. Die DGPsB hat sich zum Beispiel zur Anwesenheit einer Vertrauensperson während der Begutachtung durch den Sachverständigen im Streitfall (Bundessozialgericht, 27.10.2022) sowie zur Verwertbarkeit eines standardisierten
Beschwerdenvalidierungstests im sozialgerichtlichen Verfahren (LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2022) positioniert.
Die DGPsB spricht sich dafür aus, psychologische Fachkompetenzen in Zukunft vermehrt in rechtliche und wirtschaftliche Verfahrensabläufe zu integrieren, um einzelfallbezogene Rechts- und Verwaltungsentscheidungen stärker mit Verweis auf psychologische Erhebungs- und Bewertungspraktiken treffen zu können. Sie formuliert dazu mehrere Forderungen.