Fachbereich Berufsunfähigkeit und Grundfähigkeit

 Fachgebiet Berufsunfähigkeit und Grundfähigkeit

Übersicht

Hinweise für Auftraggeber

Fachliche Voraussetzungen an psychologische Gutachter

Fragestellungen

 Gesetzgebung und Rechtssprechung

Literaturhinweise & Links

Glossar

Aktivitäten

Kontakperson


Die Bedeutung privater Berufsunfähigkeitsversicherungen hat zugenommen, seit sich die gesetzliche Rentenversicherung auf die Kompensation geminderter Erwerbsfähigkeit beschränkt. Pro Jahr werden in Deutschland mehrere 100.000 BU Leistungsfälle reguliert. Dabei kommt es immer wieder - speziell bei psychisch bedingten beruflichen Leistungseinschränkungen - zu aufwändigen Prüfungen. Dies betrifft etwa jeden dritten Versicherungsfall.

Grundlage der BU-Leistungsregulierung ist der Begriff der Berufsunfähigkeit, der von den privaten Lebensversicherern weitgehend übereinstimmend verwendet wird. Demnach kann eine Leistung beanspruchen, wer infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, zu mindestens 50 % im Vergleich mit einem körperlich und geistig Gesunden mit vergleichbaren Fähigkeiten und Kenntnissen außer-stande ist, seinen Beruf auszuüben. Dieser Zustand muss mindestens sechs Monate andauern. Als "Grundfähigkeiten", die einzeln versichert werden können, gelten spezielle Funktionsbereiche (z.B. "Gleichgewicht", "Gehen", "geistige Leistungsfähigkeit").

Hinweise für Auftraggeber


Private Berufsunfähigkeitsversicherer, Rückversicherer sowie Zivilgerichte können Begutachtungsaufträge an psychologische Sachverständige vergeben.


Die aktuelle Definition der Berufsunfähigkeit sieht vor, dass potentiell leistungsmindernde Ursachen (Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall) medizinisch nachzuweisen sind. Da die Zielgrößen der rechtlichen Bewertung Aussagen über intakte und beeinträchtigte Merkmale der beruflichen Leistungsfähigkeit sind, können sie auf der Grundlage funktions- und leistungsdiagnostischer Konzepte und Methoden unter Einbezug medizinischer Befunde psychologisch gesichert und bewertet werden.



Fachliche Voraussetzungen an psychologische Gutachter


Psychologische Sachverständige sind aufgrund der Studiumsinhalte und psychologischer Fort- und Weiterbildungen in der Lage, die berufliche Leistungsfähigkeit einschließlich krankheitsbedingter Leistungsbeeinträchtigungen zu beurteilen.


Die Integration medizinischer Befunde und Behandlungsergebnisse in ein psychologisches Gutachten zur Berufsunfähigkeit erfordert keine Approbation als psychologischer Psychotherapeut.


Notwendig für gutachterliche Tätigkeit sind die folgenden Voraussetzungen:

  • Master-Abschluss in Psychologie
  • Gute bis sehr gute Kenntnisse in psychologischer Diagnostik 
  • Kenntnisse zu Krankheits- und Störungsbildern
  • Arbeitspsychologische Kenntnisse


Sinnvoll können folgende Zusatzqualifikationen sein:

  • Mehrjährige berufliche Erfahrungen in der beruflichen oder medizinischen Rehabilitation, 
  • Zusatzqualifikation für psychologische Gutachtertätigkeit (z.B. als klinischer Neuropsychologe, Fachpsychologe in Rechtspsychologie, Approbation zum psychologischen Psychotherapeuten
  • Mehrjährige Tätigkeit in einer medizinischen oder psychologischen Einrichtung mit gutachterlichem Schwerpunkt (z.B. Einrichtungen zur Leistungs-, Fähigkeits- oder Begabungsdiagnostik, aber auch zur Beurteilung spezifischer Leistungsbeein-trächtigungen sein wie etwa die psychologische Begutachtungsstelle beim TÜV).
  • Mehrjährige berufliche Erfahrungen mit der Einzelfallbeurteilung in der Berufseignungsdiagnostik (z.B. Bundesamt für Arbeit, Jobcenter) 

Fragestellungen


Die o.g. Definition der Berufsunfähigkeit liegt jedem Verfahren der Leistungsregulierung zugrunde.


Üblich sind Fragen zum Nachweis einer Erkrankung  oder behandlungsbedürftigen psychischen Störung sowie zu deren Auswirkungen auf die Berufsausübung. Die individuellen Versicherungsbedingungen wie auch die Anknüpfungstatsachen müssen dem Gutachter zur Kenntnis gebracht werden, da sie von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sind. 


Meist werden mehr als 20 Fragen gestellt, die Art und Ausmaß von Erkrankungen oder psychischen Störungen, Krankheitsverarbeitungsprozessen, Merkmalen der Leistungsfähigkeit und die Einschätzung krankheits- oder störungsbedingter Funktions- und Leistungsbeeinträchtigungen betreffen. Teilweise werden standardisierte Fragenkataloge vorgegeben, die um individuelle Aspekte ergänzt oder modifiziert werden.


Die folgenden Fragen sind gängig:

Allgemeine Fragen


  • Welchen Tagesablauf schildert die versicherte Person?
  • Über welche Beschwerden klagt der/die Versicherte?
  • Stellen Sie - sofern möglich - Krankheitsursache und Krankheitsverlauf dar!
  • Welche medizinischen und psychologischen Befunde können erhoben werden? Sofern kognitive Beeinträchtigungen geltend gemacht werden, überprüfen Sie, ob dies auf der Befundebene bestätigt werden kann.
  • Bestehen Diskrepanzen zwischen den geäußerten Beschwerden und objektiven Befunden?
  • Welche Diagnosen stellen Sie?
  • Welche Behandlungen wurden bisher durchgeführt?
  • Wurden die Beschwerden adäquat therapiert?
  • Rechnen Sie mit einer gesundheitlichen Verbesserung im Falle einer optimalen Therapie? Wenn ja, welche Verbesserungen sind in welchem Zeitraum zu erwarten? Wenn nein, aus welchen Gründen ist keine Verbesserung zu erwarten?
  • Beschreiben Sie bitte, wie die Prognose der diagnostizierten Krankheit / psychischen Störungen nach medizinischem Kenntnisstand beurteilt wird!

Fragen zum Leistungsvermögen

  • Körperliche Leistungsvermögen: Ist die Person in der Lage, die notwendige Kraft / Ausdauer / Beweglichkeit / Koordinationsfähigkeit zur Bewältigung ihrer jeweiligen beruflichen Anforderungen zu erbringen?


  • Konzentrationsfähigkeit: Inwieweit ist das konzentrative Leistungsvermögen eingeschränkt? Wie lange kann die versicherte Person konzentriert Tätigkeiten verrichten? Nach welcher Zeit sollten Pausen eingelegt werden? Wie lange pro Tag können konzentriert Tätigkeiten ausgeübt werden, wenn ausreichende Pausen eingelegt werden?


  • Merk- und Gedächtnisfähigkeit: Inwieweit ist das Leistungsvermögen bezüglich der Gedächtnisfähigkeit eingeschränkt? Lassen sich Beeinträchtigungen des Arbeitsgedächtnisses, des Kurz- und Langzeitgedächtnis nachweisen? Welche beruflichen Tätigkeiten durch Beeinträchtigungen der Merkfähigkeit und des Gedächtnisses sind eingeschränkt? Inwiefern sind die Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen kompensierbar?


  • Denk und Problemlösefähigkeit: Wie ist die allgemeine geistige Leistungsfähigkeit/ das allgemeine Intelligenzniveau ausgeprägt? Wie ausgeprägt sind sprach- und wissensgebundene Intelligenzfunktionen? Wie ausgeprägt sind sprachunabhängige Intelligenzfunktionen? Wie sind spezifisch berufsbezogene Problemlösefähigkeiten zu veranschlagen? Welche konkreten Beeinträchtigungen liegen aufgrund beeinträchtigter Denk- und Problemlösefähigkeit vor?


  • Interaktions- und Kommunikationsfähigkeiten: Inwiefern bestehen Beeinträchtigungen der sozialen Kompetenz (z.B. soziale Angst, Beeinträchtigung der Durchsetzungsfähigkeit, Kritikfähigkeit, Empathie, Kontaktfähigkeit, Gruppenfähigkeit)? Über welche kommunikativen Fähigkeiten bzw. Ressourcen verfügt der Versicherte? Wie wirken sich die Beeinträchtigungen der Sozialkompetenz auf die berufliche Leistungsfähigkeit aus (z.B.  auf Kundengespräche, Mitarbeitergespräche)?


  • Arbeiten unter Zeitdruck: Inwiefern ist das Leistungsvermögen bezüglich des Arbeitens unter Zeitdruck eingeschränkt? Wie lange vermag die versicherte Person ununterbrochen unter Zeitdruck Tätigkeiten zu verrichten? Nach welcher Zeit sollten Pausen eingelegt werden?


  • Arbeiten mit besonderer Verantwortung: Welche psychischen oder sozialen Eigenschaften oder Fähigkeiten des/der  Versicherten beeinträchtigen die Übernahme verantwortungsvoller beruflicher Tätigkeiten? Wie lange vermag die versicherte Person ununterbrochen unter besonderer Verantwortung Tätigkeiten zu verrichten?


  • Autofahren: Inwieweit ist das Leistungsvermögen bezüglich des Autofahrens eingeschränkt? Wie lange vermag die versicherte Person ununterbrochen ein zu Fahrzeug zu führen? Wie lange kann ein Fahrzeug geführt werden, wenn ausreichende Pausen eingelegt werden?


  • Validität: Gab es Hinweise auf eine eingeschränkte Validität / Gültigkeit der erhobenen Informationen (z.B. inkonsistente Angaben, Auffälligkeiten in Kontrollskalen oder neuropsychologischen Beschwerdenvalidierungstests)?

Fragen zur Leistungsfähigkeit am aktuellen Arbeitsplatz


Beispiel:  Bitte bewerten Sie, in welchem zeitlichen Umfang Frau X. ihren Tätigkeiten als Verwaltungsangestellte noch nachgehen kann (Beispiel):


  • Arbeitsgespräch mit anderen Mitarbeitern
  • Beratung und Gestaltungsgespräche mit Mandanten
  • Verfassung von Prüfungen und Berichten
  • Erstellung von Bilanzen
  • Marketingtätigkeiten


Gibt es zumutbare (einfache und gefahrlose) Therapiemaßnahmen und oder technische Hilfsmittel, die der versicherten Person die Berufsausübung erleichtern können?


Bitte schildern Sie das allgemeine positive und negative Restleistungsvermögen unter Berücksichtigung zumutbarer Therapiemaßnahmen und technischen Hilfsmittel!

Gesetzliche Grundlagen

 

Bürgerliches Gesetzbuch

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/


Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/

 

Zivilprozessordnung

https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/BJNR005330950.html

Informationen aus der Rechtsprechung

 


Kommentare


Müller-Frank, Christoph (Hg.) (2007): Aktuelle Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeits-(Zusatz-)Versicherung. 7. Aufl. Karlsruhe: VVW (Schriftenreihe Versicherungsforum, Bd. 11).


Richter, Thomas (2017): Private Berufsunfähigkeitsversicherung. Nach der Rechtsprechung. Karlsruhe: VVW.



Gerichtsurteile


Widersprüchliche Angaben zu Anknüpfungstatsachen

Wird der Umfang der zuletzt ausgeübten Berufstätigkeit durch den Versicherten widersprüchlich dargestellt (hier: die Dauer der Arbeitszeit wird unterschiedlich angegeben), fehlt es an ausreichend nachvollziehbaren Anknüpfungstatsachen, die einem medizinischen Sachverständigen für die Erstellung eines Gutachtens vorgegeben werden können.

OLG Köln, VersR 2009, 667

 

Potentielle Bedeutung berufsbezogener und nicht berufsbezogener Leistungen für die Plausibilität berufsbezogener Leistungseinschränkungen

Es darf nicht außer acht gelassen werden, dass der Kläger sich noch zum Jahreswechsel 2005 2006 offenbar in der Lage gesehen hat, ein selbstständiges Gewerbe anzumelden und einzurichten, was erheblichen körperlichen und psychischen Einsatz erfordert haben muss, und dass er unstreitig bis weit in das Jahr 2007 hinein an Halbmarathon und zehn Kilometerläufen teilgenommen und dabei Zeiten erreicht hat, die- worauf der Sachverständige zu Recht hinweist- ohne regelmäßiges Training nicht zu erreichen sind. Ein leidensbedingtes Verlassen der sechs Monate lang ausgeübten Tätigkeit bei der Firma XY im November 2005 liegt vor diesem Hintergrund fern.

OLG Saarbrücken, ZfSch 2013, 646

 

Fehlverarbeitung durch Versorgungswunsch

Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente besteht nicht, wenn aufgrund eines psychiatrisch- psychotherapeutischen Fachgutachtens feststeht, dass bei dem Versicherungsnehmer – hier: selbstständiger Handelsvertreter und Gruppenleiter - zwar eine psychische Fehlverarbeitung eines Verkehrsunfalls vorliegt, diese jedoch im wesentlichen Umfange durch einen Versorgungswunsch motiviert ist, sodass das Vorliegen bzw. anhalten einer depressiven Symptomatik bzw. einer Angsterkrankung im Sinne einer Panikstörung ausgeschlossen werden kann.

OLG Koblenz, ZfSch 2005, 404

 

Aggravation und Beweislast

Übertreibt der Versicherungsnehmer seine Krankheit gegenüber dem gerichtlichen Sachverständigen und lässt sich deswegen nicht feststellen, ob der Versicherungsnehmer zu mindestens 50 % in der Ausübung seines Berufes gehindert ist, gereicht dies dem beweispflichtigen Versicherungsnehmer zum Nachteil.

OLG Frankfurt, ZfSch 2006, 524

 

Willensanstrengung, zumutbare Therapie, Aggravation

Wegen der vorliegend abgegebenen Aggravation durch den Kläger können keine ausreichenden Feststellungen getroffen werden, inwieweit eine beim Kläger etwa vorliegende psychische Störung durch Willensanstrengung überwunden werden kann. Bejahendenfalls ist eine Berufsunfähigkeit nicht festzustellen, sodass das unklare Beweisergebnis insoweit zu Lasten des Klägers geht. Entsprechendes gilt für den Fall, dass nach Feststellung einer psychischen Störung die Leistungsfähigkeit durch eine zumutbare (zum Beispiel medikamentöse) Therapie oder einfache versorgende und begleitende Maßnahmen hergestellt werden kann.

OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2008,761

 

Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder Insolvenz des Unternehmens ist versicherungsvertraglich unbeachtlich

Führen zeitgleich mit behaupteten gesundheitlichen auch tatsächliche wirtschaftliche Gründe dazu, dass ein mitarbeitende Betriebsinhaber seine berufliche Tätigkeit einstellt, so ist der Versicherungsfall nur eingetreten, der auch ohne die ökonomische Entwicklung gesundheitlich nicht mehr seine Tätigkeit hätte fortsetzen können.

OLG Saarbrücken, VersR, 2007, 96

 

Leistungseinschätzungen müssen festgestellt und dürfen nicht geschätzt werden

Maßgeblich für die Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit eines selbständigen Versicherungsvertreters sind keine prozentualen Schätzungen, sondern Feststellungen zu den konkreten Funktionen gesundheitlichen Einschränkungen bei Wahrnehmung seiner verschiedenen Teiltätigkeiten.

OLG Saarbrücken, VersR 2010, 799

 

Beschwerdenschilderungen sind befundlich durch geeignete (testpsychologische) Methoden zu sichern

Fehlen objektive Befunde für eine Berufsunfähigkeit verursachende Erkrankung, so kann deren Nachweis auf der Grundlage einer sachverständigen Begutachtung der Beschwerdenschilderung erfolgen. Der Sachverständige darf diese Beschwerdeschilderung jedoch nicht unbesehen hinnehmen, sondern muss sie anhand der hierfür zur Verfügung stehenden Methoden und testpsychologischen Verfahren überprüfen.

OLG Saarbrücken, VersR 2011, 249

 

Pflicht des Versicherten zur Nachprüfungsbegutachtung

Die Aufforderung an den Versicherungsnehmer, sich gemäß § 4 Nr. 3 BUZ einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, dient der Vorbereitung der Entscheidung, ob der Versicherer weiterhin gemäß seinem Leistungsanerkenntnis die vertragsgemäßen Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erbringen hat. Die Frage, ob eine Fehleinschätzung des Versicherers beim Leistungsanerkenntnis zu korrigieren ist, stellt sich jedoch erst im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens, dem die ärztliche Untersuchung vorausgeht. Es besteht auch keine Veranlassung, den Untersuchungsauftrag an den Arzt von vornherein zu beschränken. Das Nachuntersuchungsrecht ist auch für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbar in keiner Weise eingeschränkt. Der Versicherungsnehmer ist vielmehr verpflichtet, sich umfassend ärztlich untersuchen zu lassen.

OLG Köln VersR2014, 487

Literaturhinweise

Böse, Michael (2008): Berufsunfähigkeit. Zahlen, Daten, Fakten ; Versicherungsbedingungen verständlich erklärt. Freiburg u.a.:  Haufe-Mediengruppe.

Dohrenbusch, Ralf (2012). Leitlinienbasierte Begutachtung der Berufsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen. Forum Medizinische Begutachtung, 1, 10-15.

Dohrenbusch, Ralf., Merten, Thomas., Kutzner, Marianne. (2014). Psychologische Begutachtung in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Frankfurt: Referenz-Verlag.

Dohrenbusch, R. (2015). Psychologische Mess- und Testverfahren für die Begutachtung im Sozial-, Zivil- und Verwaltungsrecht. Übersicht und Anwendung. Frankfurt: Referenz-Verlag.

Engström, Per; Hägglund, Pathric; Johansson, Per (2012): Early Interventions and Disability Insurance: Experience from a Field Experiment. Bonn: Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit GmbH (IZA Discussion Papers, 6553).

Hausotter, W. , Neuhaus, K.-J. (2019). Die Begutachtung für die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Ein Leitfaden für medizinische Gutachter und Sachbearbeiter in den Leistungsabteilungen privater Versicherer. 2. Auflage. Karlsruhe: Verlag Versicherungswirtschaft.

Hirschberg, Alexander; Wandt, Manfred; Laux, Christian (2011): Berufsunfähigkeit, Invalidität, Erwerbsminderung und ähnliche Begriffe. Karlsruhe: VVW.

Hirt, Thomas (2012): Die Berufsunfähigkeitsversicherung – nur eine Teillösung zur Absicherung der Arbeitskraft. München: GRIN.

Rauh, Elisabeth; Svitak, Michael; Grundmann, Helga (2008): Handbuch psychosomatische Begutachtung. Ein praktisches Manual für Ärzte und Versicherer. München, Jena: Elsevier, Urban & Fischer.

Richter, Thomas (1994): Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine vergleichende Darstellung der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung und der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. 2. Aufl. Karlsruhe: VVW.

Schmidt-Lafleur, Volker (Hg.) (1995): Berufsunfähigkeit in der berufsständischen Versorgung. Unter Mitarbeit von Rolf Breuer. Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen. Bergisch-Gladbach: Vollmer (ABV-Materialien).

Schneider, W., Dohrenbusch, R., Freyberger, H.J., Henningsen, P., Irle, H., Köllner, V., Widder, B. (2016) (Hrsg.). Begutachtung bei psychischen und psychosomatischen Erkrankungen. Autorisierte Leitlinien und Kommentare. Göttingen: Hogref

Links für Sachverständige

 

Interdisziplinäre Leitlinie zur Begutachtung psychischer und psychosomatischer Störungen
 Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie e.V. (DGPM), Deutsche Gesellschaft für Neurowissenschaftliche Begutachtung e.V. (DGNB), Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN), Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs), Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP) beteiligt.


https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/051-029l_S2k_Begutachtung-psychischer-psychosomatischer-Stoerungen_2019-12_01.pdf

 


Musterbedingungen für Berufsunfähigkeitsversicherungen (AVB = Allgemeine Versicherungsbedingungen)


https://www.gdv.de/de/ueber-uns/unsere-services/musterbedingungen-23924

 


Publikationen von BU-Rückversicherern zur BU-Begutachtung


https://de.genre.com/knowledge?type=Publication&c=n


https://www.munichre.com/de/loesungen/rueckversicherung-leben-gesundheit/medizinische-risikoforschung.html

Positionen und Kontroversen


  • Themenspezifische Reaktionen der Fachgruppe auf Anfragen oder Kommentare
  • Aktuelle Entwicklungen

Glossar


Änderungsmotivation, Anforderungsanalyse, Anforderungsbewältigung (Akkomodation), Anforderungsprofil, Anforderungswahrnehmung, Akkordarbeit, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Antwortmotivation, Arbeitsmotivation, Arbeitsplatzbedingungen, Arbeitsplatzanalyse, Arbeitsprobe, Arbeitsverhalten, Beanspruchung, Befund, Befundsicherung, Begutachtungsleitlinien, Belastung, Beruf, berufliche Eignung, berufliche Rehabilitation, Berufs und Bildungsanamnese, Berufsunfähigkeit, Berufsunfähigkeitsversicherung, Beschwerdenvalidierung, Bewältigungsverhalten, Beweislast, Beweismaßstab, biopsychosoziales Modell, Diagnose, Dysfunktion, Evaluation funktioneller Leistungsfähigkeit, exekutive Funktionen, Fähigkeit, Fähigkeitsprofil, Fertigkeit, Förderfaktoren, Funktionsbeeinträchtigung, Funktionsfähigkeit Funktionsstörung, Funktionstest, Gedächtnisfähigkeit, Gesundheitsproblem, Inanspruchnahmeverhalten, intakte Funktionen, Intelligenz, Körperverletzung, kognitive Funktionen, kognitive Störungen, Kontextfaktoren, Kräfteverfall, Krankheit, Krankheitsfaktor, Krankheitsgewinn, Krankheitsverarbeitung, kriteriumsorientierte Leistungsmessung, Lärm, Leistung, Leistungsbeeinträchtigung, Leistungsbegutachtung, Leistungsbild, Leistungsfähigkeit, Leistungsgrenze, Leistungskurve, Leistungsmotivation, Leistungsniveau, Leistungspotenzial, Leistungstest, Leistungsverhalten, Mitwirkung, Motivation, motivationale Funktionen, motorische Funktionen, Nachprüfung, Persönlichkeitseigenschaft, Persönlichkeitsstörung, physiologische Funktionsmessung, Problemlösefähigkeit, Prokrastination, psychischer Befund, psychische Störung, Psychotherapie, Publikumsverkehr, qualitatives Leistungsvermögen, quantitatives Leistungsvermögen, Rehabilitation, Routineverhalten, Schichtarbeit, Selbstkonzept, Selbstregulation, Selbstwirksamkeit, selektive Aufmerksamkeit, Stress, suboptimales Leistungsverhalten, Systembedingungen, Teilfunktion, Teilleistungsstörung, Testbatterie, Therapierbarkeit, Testmotivation, Umgebungsvariablen, Umwelt, Untersuchungsbefund, Validierung, Verantwortung, Verweistätigkeit, Wirksamkeit (von Therapie), Zeitdruck, Zivilprozessordnung.


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Aktivitäten



(a) Zur Untersuchungsmethodik

(b) Zur psychologischen Urteilsbildung

(c) Sonstiges

Kontaktperson


Dr. Ralf Dohrenbusch 
Institut für Psychologie der Universität Bonn
Kaiser Karl-Ring 9
53111 Bonn
r.dohrenbusch@uni-bonn.de

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