Das Fachgebiet Arbeits- und Dienstunfähigkeit behandelt Probleme der Bewertung von Leistungseinschränkungen am aktuellen Arbeitsplatz der zu beurteilenden Person.
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die/der Versicherte aufgrund von Krankheit ihre/ seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann.
Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn ein Beamter oder eine Beamtin wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen dauernd unfähig ist, die Dienstpflichten zu erfüllen.
Arbeits- und Dienstunfähigkeit bemessen die Leistungsfähigkeit jeweils auf der Grundlage der jeweils aktuell gegebenen individuellen Arbeitsanforderungen.
Begutachtungsanlässe können insbesondere längere Phasen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit sein, aber auch längere Abwesenheit vom Arbeitsplatz ohne ausreichende medizinische Begründung. Psychologische Sachverständige können in diesen Fällen dann mit der Begutachtung beauftragt werden, wenn die Fragen auf der Grundlage funktions- und leistungsdiagnostischer Konzepte und Methoden unter Einbezug medizinischer Befunde beantwortet werden können.
Insbesondere die Beurteilung von Arbeits- und Dienstunfähigkeit wegen psychischer Störungen / Erkrankungen und die Einschätzung länger andauernder Arbeits-/Dienstunfähigkeit aufgrund chronischer oder chronifizierter Erkrankungen (im Rahmen von Krankengeldzahlungen u.a.) können psychologische Konzepte und Methoden erforderlich machen.
Psychologische Sachverständige sind aufgrund ihres Studiums und nachfolgender Fort- und Weiterbildungen in aller Regel in der Lage, die berufliche Leistungsfähigkeit sowie krankheitsbedingte Leistungsbeeinträchtigungen einer Person zu beurteilen. Sie können auch medizinische Befunde zu Krankheiten und Behandlungen in die eigene Beurteilung der beruflichen Leistungsfähigkeit integrieren.
Die Integration medizinischer Befunde und Behandlungsergebnisse in ein psychologisches Gutachten zur Berufsunfähigkeit erfordert aus Sicht der DGPsB keine Approbation als psychologische Psychotherapeutin oder psychologischer Psychotherapeut.
Notwendig sind die folgenden Voraussetzungen:
Sinnvoll
können folgende Zusatzqualifikationen sein:
Allgemeine Fragen
Fragen zum Leistungsvermögen
Beispiel:
Bitte bewerten Sie, ob die Versicherte innerhalb der letzten 12 Monate aufgrund einer chronischen psychischen Erkrankung außerstande war, ihrer beruflichen Tätigkeit als stellvertretende Leiterin einer Marketingabteilung bei Firma xy nachzugehen. Das Anforderungsprofil am Arbeitsplatz ist gekennzeichnet durch:
Konnten die Tätigkeiten wenigstens zeitweise durchgeführt werden? Wenn ja, unter welchen Bedingungen und in welchem zeitlichen Umfang?
Hätte die Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit im angegebenen Zeitraum zu einer Verschlimmerung des Gesundheitszustandes geführt? Wenn ja, in welcher Form wäre dies deutlich geworden? Bitte begründen Sie Ihre Einschätzung.
Sozialgesetzbuch Teil V, Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/1.html
Grundgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html (Dienstrecht der Bundesbeamten, Soldaten, Bundesrichter)
Bundesbeamtengesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/
Zivilprozessordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/BJNR005330950.html
Publikationen
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Urteile aus der Rechtsprechung
Strikte Unterscheidung klinischer und rechtlicher Bewertung
1. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ruhestandsversetzung wegen dauernder Dienstunfähigkeit, deren Annahme durch den Dienstherrn der uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliegt, kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung an.
2. Die Ruhestandsversetzung eines Feuerwehrbeamten wegen Dienstunfähigkeit setzt nach § 131 Abs. 1 SBG regelmäßig ein neutrales amtsärztliches Gutachten voraus, in welchem die notwendigen Feststellungen zum Sachverhalt getroffen werden. Dies sind medizinische Befunde und die aus amtsärztlicher Sicht hieraus abzuleitenden Schlussfolgerungen für die Fähigkeit des Beamten, sein Amt weiter auszuüben, wobei maßgeblich darauf abzustellen ist, ob der Beamte den besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehr noch genügt.
3. Die rechtliche Würdigung, ob die Voraussetzungen des der uneingeschränkten Überprüfung der Verwaltungsgerichte unterliegenden unbestimmten Rechtsbegriffs der Dienstunfähigkeit erfüllt sind, obliegt allein der Behörde und gegebenenfalls nachfolgend dem Gericht, während der Amtsarzt lediglich als sachverständiger Helfer tätig wird, um den zuständigen Stellen diejenigen Fachkenntnisse zu vermitteln, die für deren Entscheidung erforderlich sind.
Widersprüchliche Angaben zu Anknüpfungstatsachen
Wird der Umfang der zuletzt ausgeübten Berufstätigkeit durch den Versicherten widersprüchlich dargestellt (hier: die Dauer der Arbeitszeit wird unterschiedlich angegeben), fehlt es an ausreichend nachvollziehbaren Anknüpfungstatsachen, die einem medizinischen Sachverständigen für die Erstellung eines Gutachtens vorgegeben werden können.
OLG Köln, VersR 2009, 667
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Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
Begutachtungsanleitung Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes nach §282 SGB V Arbeitsunfähigkeit (AU)
Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
Begutachtungsanleitung Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes nach §282 SGB V Arbeitsunfähigkeit (AU)
Vorsorge und Rehabilitation
https://www.mdk.de/fileadmin/MDK-zentraler-Ordner/Downloads/05_Rehabilitation/18-07-02_BGA_Vorsorge-Reha.pdf
Interdisziplinäre Leitlinie zur Begutachtung psychischer und psychosomatischer Störungen
Erstellung: Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie e.V. (DGPM), Deutsche Gesellschaft für Neurowissenschaftliche Begutachtung e.V. (DGNB), Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN), Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs), Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP) beteiligt.
Qualitätsstandards für psychologische Gutachten des Diagnostik- und Testkuratoriums der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungenverabschiedet vom 18. Oktober 2017
https://www.dgps.de/fileadmin/documents/Empfehlungen/GA_Standards_DTK_10_Sep_2017_Final.pdf
Musterbedingungen für Berufsunfähigkeitsversicherungen (AVB = Allgemeine Versicherungsbedingungen), gültig für private Zusatzversicherungen von Beamten
https://www.gdv.de/de/ueber-uns/unsere-services/musterbedingungen-23924
In der Regel prüfen die medizinischen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) Fragen der Arbeitsfähigkeit von Versicherten. Das schließt nicht aus, dass auch psychologische Sachverständige als Mitarbeiter oder externe Berater des MDK in die Bewertungen einbezogen werden. In diesen Fällen sollte sich das psychologische Gutachten in seiner Struktur an der Struktur der MDK-Gutachten orientieren. Diese sehen folgende Gliederungspunkte vor:
Änderungsmotivation, Anforderungsanalyse, Anforderungsbewältigung (Akkomodation), Anforderungsprofil, Akkordarbeit, Arbeitsmotivation, Arbeitsplatzbedingungen, Arbeitsplatzanalyse, Arbeitsprobe, Arbeitsverhalten, Beanspruchung, Befund, Befundsicherung, Belastung, Beruf, Berufs und Bildungsanamnese, Beschwerdenvalidierung, Bewältigungsverhalten, biopsychosoziales Modell, Diagnose, Dysfunktion, Evaluation funktioneller Leistungsfähigkeit, exekutive Funktionen, Fähigkeit, Fähigkeitsprofil, Fertigkeit, Förderfaktoren, Funktionsbeeinträchtigung, Funktionsfähigkeit Funktionsstörung, Funktionstest, Gedächtnisfähigkeit, Gesundheitsproblem, intakte Funktionen, Intelligenz, kognitive Funktionen, kognitive Störungen, Kontextfaktoren, Kräfteverfall, Krankheit, Krankheitsgewinn, Krankheitsverarbeitung, Lärm, Leistung, Leistungsbeeinträchtigung, Leistungsbegutachtung, Leistungsbild, Leistungsfähigkeit, Leistungsgrenze, Leistungsmotivation, Leistungsniveau, Leistungspotenzial, Leistungstest, Leistungsverhalten, Motivation, motorische Funktionen, physiologische Funktionsmessung, Problemlösefähigkeit, Prokrastination, psychischer Befund, psychische Störung, Publikumsverkehr, qualitatives Leistungsvermögen, quantitatives Leistungsvermögen, Routineverhalten, Schichtarbeit, Selbstkonzept, Selbstregulation, Selbstwirksamkeit, selektive Aufmerksamkeit, Stress, suboptimales Leistungsverhalten, Systembedingungen, Teilfunktion, Teilleistungsstörung, Umgebungsvariablen, Umwelt, Untersuchungsbefund, Validierung, Verantwortung, Verweistätigkeit, Wirksamkeit (von Therapie), Zeitdruck.
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Aktivitäten
Maßgebliche und/oder aktuelle Beiträge zur psychologischen Begutachtung in diesem Bereich:
(a) Zur Untersuchungsmethodik (z.B. Durchführung von Untersuchungen zur beruflichen Leistungsfähigkeit bei körperlich schwerer Tätigkeit)
(b) Zur Urteilsbildung (z.B. Gewichtung von Validierungsergebnissen bei kognitiver Testung)
(c) Sonstiges
Dr. Ralf Dohrenbusch
Institut für Psychologie der Universität Bonn
Kaiser Karl-Ring 9
53111 Bonn
r.dohrenbusch@uni-bonn.de