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Fachliche Voraussetzungen an psychologische Gutachter

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Die Fachgruppe Sozialrecht widmet sich der Beantwortung von Fragestellungen aus verschiedenen Bereichen des Sozialrechts. Im Vordergrund stehen Fragen aus der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V), der gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI), der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) dem Schwerbehindertenrecht / Rehabilitation und Teilhabe (SGB IX) und dem sozialen Entschädigungsrecht. 





Hinweise für Auftraggeber


Begutachtungen im Sozialrecht erfordern häufig die Zusammenarbeit von Entscheidungsträgern mit Medizinern und Psychologen.


Ein psychologischer Sachverständiger ist aufgrund seiner fachlichen Qualifikation in der Regel in der Lage, die Auswirkungen von Erkrankungen und psychischen Störungen auf das Funktions und Leistungsniveau einer Person zu erfassen und zu beurteilen.


Sofern die rechtlichen Zielgrößen nicht die Beurteilung von Krankheiten oder psychischen Störungen selbst oder deren Behandlung sind, sondern eine zutreffende Einschätzung ihrer Auswirkungen auf das individuelle Funktions und Leistungsniveau der Betroffenen, können Psychologen verantwortliche Bewertungen (etwa zu Merkmalen der Partizipation oder der beruflichen Leistungsfähigkeit) unter Einbezug vorliegender medizinischer Informationen vornehmen.


Ein Approbationsvorbehalt gilt nur dann, wenn die Indikation für eine psychotherapeutische Behandlung im Rahmen des psychotherapeutischen Versorgungssystems gestellt werden soll.

Fachliche Voraussetzungen an psychologische Gutachter


Psychologische Sachverständige sind aufgrund ihres Studiums und nachfolgender Fort- und Weiterbildungen in aller Regel in der Lage, die individuelle berufliche Leistungsfähigkeit sowie krankheitsbedingte Leistungsbeeinträchtigungen zu beurteilen. Sie sind auch in der Lage, medizinische Befunde zu Krankheiten und Behandlungen in die Beurteilung der beruflichen Leistungsfähigkeit zu integrieren. Sie sind daher aufgrund ihrer Qualifikation auch dazu in der Lage, ein sogenanntes Hauptgutachten unter Berücksichtigung medizinischer Nebengutachten zu erstellen.

Die Integration medizinischer Befunde und Behandlungsergebnisse in ein psychologisches Gutachten zur Berufsunfähigkeit erfordert keine Approbation als psychologischer Psychotherapeut.

Notwendig sind die folgenden Voraussetzungen:

  • Master-Abschluss in Psychologie
  • Gute bis sehr gute Kenntnisse in psychologischen Mess- und Testmethoden
  • Mehrjährige Tätigkeit als psychologischer Sachverständiger.


Sinnvoll können außerdem folgende Zusatzqualifikationen sein:

  • Mehrjährige berufliche Erfahrungen in der beruflichen oder medizinischen Rehabilitation, 
  • Zusatzqualifikation für klinisch psychologische Gutachtertätigkeit (z.B. als klinischer Neuropsychologe, Fachpsychologe in Rechtspsychologie, Approbation zum psychologischen Psychotherapeuten
  • Mehrjährige Tätigkeit in einer medizinischen oder psychologischen Einrichtung mit gutachterlichem Schwerpunkt (z.B. Einrichtungen zur Leistungs-, Fähigkeits- oder Begabungsdiagnostik, aber auch zur Beurteilung spezifischer Leistungsbeein-trächtigungen sein wie etwa die psychologische Begutachtungsstelle beim TÜV).
  • Mehrjährige berufliche Erfahrungen mit der Einzelfallbeurteilung in der Berufseignungsdiagnostik (z.B. Bundesamt für Arbeit, Jobcenter) 

Fragestellungen 

Grad der Behinderung


  • Welche Krankheiten oder krankheitswertigen psychischen Störungen liegen vor?
  • Seit wann liegen die Beschwerden/ Beeinträchtigungen vor?
  • Gibt es Hinweise auf Aggravation oder Simulation?
  • Welche Behandlungen wurden bisher durchgeführt? Mit welchem Erfolg?
  • Rechnen Sie mit einer gesundheitlichen Verbesserung im Falle einer Therapie? Wenn ja, welche Verbesserungen sind in welchem Zeitraum zu erwarten? Wenn nein, aus welchen Gründen ist keine Verbesserung zu erwarten?
  • In welcher Form und welchem Ausmaß ist der Versicherte in seiner Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt? Orientieren Sie sich bei der Bewertung an den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen.

Fragen zur Arbeitsunfähigkeit 



War der Versicherte aufgrund von körperlichen Erkrankungen oder psychischen Störungen so weit in seiner beruflichen Leistungsfähigkeit eingeschränkt, dass er seine zuletzt ausgeübten Arbeitsaufgaben nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann?


Fragen zur Erwerbsminderung 



Gesetzliche Grundlagen

 

Sozialgesetzbuch (SGB)

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/

 

Sozialgerichtsgesetz (SSG)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/

Informationen aus der Rechtsprechung


Notwendigkeit von Beschwerdenvalidierung

Thüringer LSG, Urteil vom 15.12.2014 - L 6 R 633/09. Quelle: openJur 2021, 10801

1. Eine (ungelernte) Tätigkeit als Gerüstbauer von 1994 bis 1998 begründet keinen Berufsschutz als Facharbeiter, weil die Ausbildungsdauer erst danach mit Verordnung vom 26.5.2000 (BGBl I 2000, 778) von zwei auf drei Jahre angehoben wurde.

2. Ein Zeitraum von 12 Monaten zwischen Untersuchung und Erstellung eines Gutachtens wecken Zweifel an seiner Richtigkeit.

3. Ohne Testung und Beschwerdevalidierung ist eine Begutachtung von Schmerzen nicht schlüssig.


Bedeutung von Begutachtungsleitlinien

Thüringer LSG, Urteil vom 04.06.2020 - L 1 U 522/16  Quelle: openJur 2021, 11511

1. Zu den Anforderungen an eine vollbeweisliche Sicherung einer funktionellen Amnesie im Sinne eines organisch-amnestischen Syndroms nach ICD-10 F04.

2. Die Darstellung der Faserbahnen des Gehirns mittels Diffusion Tensor Imaging (DTI) ist als Methode zur Feststellung traumatischer Hirnverletzungen bislang nicht ausreichend validiert. Die einschlägige Leitlinie "Begutachtung nach gedecktem Schädel-Hirntrauma im Erwachsenenalter" AWMF-Registernummer 094-002 Stand Juli 2018 geht davon aus, dass das MRT mit DTI zwar Hinweise geben kann, jedoch bisher für die Bewertung des Einzelfalls Normwerte fehlen und die Spezifität daher nicht abschließend geklärt ist.


Unzulässige Würdigung medizinischer Sachverhalte durch Psychologen

Thüringer LSG, Beschluss vom 13.01.2020 - L 1 U 1459/18 B  Quelle: openJur 2021, 11478

1. Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Erforderlichkeit weiterer Amtsermittlungen durch das Sozialgericht (hier: notwendige Begutachtung auf psychiatrischem Fachgebiet und Klärung Verstoß gegen § 200 Abs 2 SGB VII bei chirurgischer Begutachtung).

2. Weitere Ermittlungen von Amts wegen durch das Sozialgericht sind erforderlich, wenn der Sachverhalt zeigt, dass Erkrankungen im psychiatrischen Bereich nicht abwegig waren, und die Diagnose und Beurteilung dieser Beeinträchtigungen nicht durch einen Psychiater, sondern durch Psychologen erfolgte. Dem Vortrag des Klägers, der Verwaltungsgutachter habe ihn weder untersucht, noch sei er ihm persönlich begegnet, ist wegen eines möglichen Verstoßes gegen § 200 Abs 2 Halbs 1 SGB VII nachzugehen.

3. Handelt es sich bei der Feststellung und Würdigung der Gesundheitsbeeinträchtigungen um eine medizinische Fragestellung, die (wie hier) durch einen Facharzt für Psychiatrie oder Psychosomatik zu klären ist, können Psychologen in solchen Fällen nur zur zusätzlichen oder erweiternden Einschätzung hinzugezogen werden (zB durch testpsychologische Zusatzgutachten), jedoch nicht anstelle des Facharztes die alleinige Würdigung und Beurteilung medizinischer Sachverhalte übernehmen.


Für die Annahme einer PTBS ist kein Gesundheitserstschaden zu fordern

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.12.2020 - L 10 VE 79/17

Quelle:  openJur 2021, 3603

Im Rahmen der Beschädigtenversorgung ist für die Annahme einer PTBS als Schädigungsfolge kein "Gesundheitserstschaden" zu fordern.

Im Streit stehen die Feststellung von Schädigungsfolgen sowie die Gewährung von Beschädigtenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) i.V.m. mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).

Die 1956 geborene Klägerin beantragte am (..) bei der Beklagten Leistungen nach dem OEG wegen eines Schockschadens. Hierzu gab sie an, ihr Bruder habe Weihnachten 2004 den Vater mit einer Axt erschlagen. Sie habe sich zu diesem Zeitpunkt im Urlaub befunden und Heiligabend einen Anruf von ihrem getrenntlebenden Ehemann erhalten, dass ihr Vater vom Bruder ermordet worden sei. Auf diese Nachricht habe sie sofort massiv psychosomatisch und mit einem Schock reagiert. Vor dem Hintergrund des Schockerlebnisses habe sie Angst und Panik entwickelt sowie Erinnerungslücken und auch einen regelrechten Blackout erlitten. Noch heute leide sie an den Folgen des Schockschadens (massive Minderwertigkeits- und Schamgefühle, sozialer Rückzug, Schlafprobleme, Ängstlichkeit und depressiver Verstimmung. Bei Urlaubsfahrten entwickele sie Ängste vor Anrufen mit schlechten Nachrichten. Ihr gesamtes Denken sei seit der Übermittlung der Nachricht von der Tötung des Vaters durch den Bruder zum „Katastrophendenken“ geworden. (...)


Wissenschaftliche Beiträge


  • Dohrenbusch, R. (2012). Begutachtung in der Sozialgerichtsbarkeit - Rechtliche Rahmenbedingungen, Leitlinien, Begutachtungsschwerpunkte. In H. Kury u. J. Obergfell-Fuchs (Hrsg.), Rechtspsychologie. Forensische Grundlagen und Begutachtung. Ein Lehrbuch für Studium und Praxis (S. 242-254). Stuttgart: Kohlhammer.
  • Dohrenbusch, R. (2016). Psychologische Begutachtung in der Rehabilitation. In Arbeitskreis Klinische Psychologie in der Rehabilitation BDP (Hrsg.), Rehabilitation - Balance zwischen müssen und wollen (S. 171-194). Berlin: Deutscher Psychologen Verlag.
  • Dohrenbusch, R. (2015). Psychologische Mess- und Testverfahren für die Begutachtung im Sozial-, Zivil- und Verwaltungsrecht. Übersicht und Anwendung. Frankfurt: Referenz-Verlag.
  • Schneider, W., Dohrenbusch, R., Freyberger, H.J., Henningsen, P., Irle, H., Köllner, V., Widder, B. (2016) (Hrsg.). Begutachtung bei psychischen und psychosomatischen Erkrankungen. Autorisierte Leitlinien und Kommentare. Göttingen: Hogrefe.
  • Merten, T., Dohrenbusch, R. (2016). Psychologische Methoden der Beschwerdenvalidierung. In W. Schneider, R. Dohrenbusch, P. Henningsen, H.J. Freyberger, H. Irle, V. Köllner, B. Widder (Hrsg.), Begutachtung bei psychischen und psychosomatischen Erkrankungen. Autorisierte Leitlinien und Kommentare (S. 152-188). Göttingen: Hogrefe.
  • Dohrenbusch, R. (2020). Psychologische Begutachtung im Sozialrecht. Anforderungen - Methoden - Urteilsbildung. In Sektion Rechtspsychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen, A. Kannegießer, R. Coenen (Hrsg.), Praxis der Rechtspsychologie, 30 (2), 19-50. 

Sonstige Publikationen


Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin (Hrsg.),Sozialmedizinische Begutachtung für die gesetzliche Rentenversicherung. 7. Auflage. Springer-Verlag Berlin Heidelberg New York.  ISBN-13 978-3-642-10249-3


Zum Inhalt:

  • Fakten zum Gutachtenbegriff, zu Inhalten der Begutachtung und formalen und rechtlichen Rahmenbedingungen der sozialmedizinischen Begutachtung in der gesetzlichen Rentenversicherung .
  • Der zunehmenden Bedeutung der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der WHO und damit des bio-psycho-sozialen Modells wird Rechnung getragen.
  • Der Spezielle Teil ist auf krankheitsspezifische Beeinträchtigungen im Erwerbsleben ausgerichtet und definiert Kriterien für die Beurteilung der körperlichen und psychischen Leitungsfähigkeit. Er behandelt systematisch die Begutachtung konkreter im Erwerbsleben sozialmedizinisch relevanter Krankheitsbilder aller Fachgebiete.
  • Das Glossar gibt einen Überblick über die in der sozialmedizinischen Begutachtung relevanten Begriffe.



Links für Sachverständige

 

Interdisziplinäre Leitlinie zur Begutachtung psychischer und psychosomatischer Störungen
 
Erstellung: Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie e.V. (DGPM), De
utsche Gesellschaft für Neurowissenschaftliche Begutachtung e.V. (DGNB), Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN), Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs), Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP) beteiligt.


https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/051-029l_S2k_Begutachtung-psychischer-psychosomatischer-Stoerungen_2019-12_01.pdf

 

Leitfaden zum einheitlichen Entlassungsbericht in der medizinischen Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung, 2015

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Infos-fuer-Aerzte/Begutachtung/begutachtung.html


Glossar/ Lexikon


Änderungsmotivation, Anforderungsanalyse, Anforderungsbewältigung (Akkomodation), Anforderungsprofil, Anforderungswahrnehmung, Akkordarbeit, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Antwortmotivation, Arbeitsmotivation, Arbeitsplatzbedingungen, Arbeitsplatzanalyse, Arbeitsprobe, Arbeitsverhalten, Beanspruchung, Befund, Befundsicherung, Begutachtungsleitlinien, Belastung, Beruf, berufliche Eignung, berufliche Rehabilitation, Berufs und Bildungsanamnese, Berufsunfähigkeit, Berufsunfähigkeitsversicherung, Beschwerdenvalidierung, Bewältigungsverhalten, Beweislast, Beweismaßstab, biopsychosoziales Modell, Diagnose, Dysfunktion, Evaluation funktioneller Leistungsfähigkeit, exekutive Funktionen, Fähigkeit, Fähigkeitsprofil, Fertigkeit, Förderfaktoren, Funktionsbeeinträchtigung, Funktionsfähigkeit Funktionsstörung, Funktionstest, Gedächtnisfähigkeit, Gesundheitsproblem, Inanspruchnahmeverhalten, intakte Funktionen, Intelligenz, Körperverletzung, kognitive Funktionen, kognitive Störungen, Kontextfaktoren, Kräfteverfall, Krankheit, Krankheitsfaktor, Krankheitsgewinn, Krankheitsverarbeitung, kriteriumsorientierte Leistungsmessung, Lärm, Leistung, Leistungsbeeinträchtigung, Leistungsbegutachtung, Leistungsbild, Leistungsfähigkeit, Leistungsgrenze, Leistungskurve, Leistungsmotivation, Leistungsniveau, Leistungspotenzial, Leistungstest, Leistungsverhalten, Mitwirkung, Motivation, motivationale Funktionen, motorische Funktionen, Nachprüfung, Persönlichkeitseigenschaft, Persönlichkeitsstörung, physiologische Funktionsmessung, Problemlösefähigkeit, Prokrastination, psychischer Befund, psychische Störung, Psychotherapie, Publikumsverkehr, qualitatives Leistungsvermögen, quantitatives Leistungsvermögen, Rehabilitation, Routineverhalten, Schichtarbeit, Selbstkonzept, Selbstregulation, Selbstwirksamkeit, selektive Aufmerksamkeit, Stress, suboptimales Leistungsverhalten, Systembedingungen, Teilfunktion, Teilleistungsstörung, Testbatterie, Therapierbarkeit, Testmotivation, Umgebungsvariablen, Umwelt, Untersuchungsbefund, Validierung, Verantwortung, Verweistätigkeit, Wirksamkeit (von Therapie), Zeitdruck, Zivilprozessordnung.

Eigene Publikationen


Publikationen von Mitgliedern der DGPsB, die diesen Bereich betreffen, als Zusammenfassungen oder Originalbeiträge (pdf).

Positionen und Kontroversen


  • Themenspezifische Reaktionen der Fachgruppe auf Anfragen oder Kommentare
  • Aktuelle Entwicklungen

AKTIVITÄTEN


 Maßgebliche und/oder aktuelle Beiträge zur psychologischen Begutachtung in diesem Bereich:


(a) Zur Untersuchungsmethodik (z.B. Durchführung von Untersuchungen zur beruflichen Leistungsfähigkeit bei körperlich schwerer Tätigkeit)


(b) Zur Urteilsbildung (z.B. Gewichtung von Validierungsergebnissen bei kognitiver Testung)


(c) Sonstiges


KONTAKTPERSON

Dr. Ralf Dohrenbusch 
Institut für Psychologie der Universität Bonn
Kaiser Karl-Ring 9
53111 Bonn

r.dohrenbusch@uni-bonn.de